PUEG – Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

Anfang April hat die Ampel-Koalition den fälschlich als „Pflegereform“ gepriesenen Entwurf des Pflegeentlastungs- und Unterstützungsgesetz (PUEG) auf den Weg in die parlamentarische Debatte gebracht. Damit könnte das Gesetz zum 01.06.2023, spätestens jedoch zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Was auf den ersten Blick schön und verlockend aussieht, ist auf dem zweiten Blick, hinsichtlich der im letzten Jahr eingeführten Tariftreuepflicht, eine unzureichende “Pflegereform”!

Wie Sie zu Beginn des Jahres von uns mitgeteilt bekommen hatten, sind unsere Preise im Bereich der Pflege im SGB XI um fast 15% gestiegen. Im Rahmen der aktuellen Inflation ein zusätzlicher Kostenfaktor der auf den Geldbeutel drückt.
Die vorgesehene Entlastung soll im Pflegegeld und den Sachleistungen liegen. Wer denkt, dass diese entsprechend den gestiegenen Lohnkosten oder zumindest der Inflationsrate (10%) liegen, sieht sich getäuscht. Zum 01.01.2024 sollen die Leistungen um 5% steigen und im Jahr 2025 “dynamisch” angepasst werden.
Unserer Einschätzung nach werden diese Steigerungen von 5% jedoch in 2024 für Sie – leider – nicht spürbar, da die Personalkosten (durch die Tariftreuepflicht) weiter steigen werden und eben nicht, wie seiner Zeit von der Politik angekündigt, von den Kostenträgern aufgefangen.

Die wesentlichen Eckpunkte:
– Anhebung der Beitragssätze
– Stärkung der häuslichen Pflege (Erhöhung Pflegegeld & Sachleistungen)
– Reduzierung der Eigenanteile in der stationären Pflege
– Mehr Unterstützung bei der Akutpflege von Angehörigen
– Dynamisierung

Für alle Interessierten haben wir hier die Seite vom Bundesministerium für Gesundheit markiert, auf welcher die Downloads zum Gesetzesentwurf abrufbar sind.

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