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Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI: Pflichttermin für Pflegegeldempfänger – so unterstützt MEDITAS in Bonn

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt und dafür Pflegegeld erhält, trägt große Verantwortung. In Bonn betrifft das viele Seniorinnen und Senioren, die im häuslichen Umfeld versorgt werden. Umso wichtiger ist es, regelmäßig Unterstützung zu erhalten – nicht nur im Alltag, sondern auch im organisatorischen Bereich. Genau dafür gibt es den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI.

In diesem Artikel erklären wir, was hinter dem pflegerischen verpflichtenden Beratungsgespräch steckt, wer betroffen ist, wie der Ablauf funktioniert, und wie Sie mit MEDITAS in Bonn einen zuverlässigen, qualifizierten Partner an Ihrer Seite haben. Besonders wenn Sie oder Ihre Angehörigen in Bonn Pflegegrad 2 oder höher haben, ist dieser Beitrag für Sie besonders relevant.

Was ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI und für wen ist er verpflichtend?

Pflegebedürftige in Bonn, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, also keine Pflegesachleistungen über einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind ab Pflegegrad 2 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung durchzuführen. Diese Pflicht ist in § 37 Absatz 3 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) geregelt und wird auch „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ genannt.

§ 37.3 vs. § 7a SGB XI – Wo liegt der Unterschied?

Merkmal § 37.3 SGB XI – Beratungseinsatz § 7a SGB XI – Pflegeberatung nach Antrag
Für wen?
Pflegegeldempfänger (ab Pflegegrad 2)
Alle Pflegebedürftigen (alle Pflegegrade)
Verbindlich?
Ja, gesetzlich vorgeschrieben
Nein, freiwillig auf Antrag
Ziel
Sicherung der häuslichen Pflegequalität
Umfassende individuelle Pflegeplanung
Ort
Zuhause oder per Video
Zuhause, telefonisch oder online
Anbieter
z. B. MEDITAS Bonn
Pflegekasse oder Pflegestützpunkt

Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI dient in erster Linie dazu, die häusliche Pflege zu überprüfen und das Pflegegeld zu sichern. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hingegen ist eine freiwillige, umfassende Beratungsleistung, die vor allem bei komplexeren Pflegesituationen oder bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit sinnvoll ist. Während § 37.3 eine Mindestanforderung darstellt, geht § 7a in die Tiefe und kann eine wertvolle Hilfe für Angehörige sein, die sich erstmals mit dem Thema Pflege befassen oder mehrere Leistungen koordinieren müssen.

Worum geht es genau?

Ein Beratungseinsatz ist keine Prüfung, sondern ein Termin, bei dem eine qualifizierte Fachkraft von MEDITAS in Bonn gemeinsam mit Ihnen die häusliche Pflegesituation bespricht. Dabei geht es unter anderem um:

  • Die aktuelle Versorgungssituation zu Hause in Bonn

  • Die Unterstützungsbedarfe der pflegenden Angehörigen

  • Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflege

  • Hinweise zu weiteren Leistungen wie Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen oder Schulungen

Wer ist betroffen?

Wenn Sie in Bonn wohnen und Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben und ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen Sie diesen Termin verpflichtend wahrnehmen. Nur bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, wird aber empfohlen.

Jetzt Beratungstermin mit MEDITAS vereinbaren – zuverlässig & persönlich.

Sie erhalten Pflegegeld und haben Pflegegrad 2 oder höher? Dann ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI gesetzlich verpflichtend – aber kein Grund zur Sorge: MEDITAS in Bonn übernimmt für Sie die komplette Organisation. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause, beraten Sie auf Augenhöhe und leiten den Nachweis zuverlässig an Ihre Pflegekasse weiter. So bleiben Sie sorgenfrei – und Ihr Anspruch auf Pflegegeld gesichert.

Beratungspflicht bei Pflegegrad 2 und höher – das gilt für Pflegegeldempfänger in Bonn

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegegrad 2 haben und Pflegegeld beziehen, müssen Sie alle sechs Monate einen Beratungstermin wahrnehmen. Dieser kann entweder in Ihrer Wohnung in Bonn stattfinden oder (nach dem ersten Termin) auch per Videokonferenz.

Versäumen Sie den Termin, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Deshalb erinnern wir Sie als Pflegedienst in Bonn Sie rechtzeitig an die Fristen und unterstützt Sie bei der Terminplanung.

Warum ist die Beratung sinnvoll?

Neben der gesetzlichen Pflicht bietet der Beratungseinsatz viele Vorteile:

  • Sie erhalten fachkundige Tipps zur Pflege und zur Entlastung

  • Mögliche Risiken in der Pflege können frühzeitig erkannt werden

  • Die Beratung ist komplett kostenlos und unverbindlich

  • Sie erfahren, ob weitere Leistungen möglich oder sinnvoll sind (z. B. höherer Pflegegrad,

    zusätzliche Hilfen)

MEDITAS legt dabei Wert auf eine vertrauensvolle und menschliche Beratung. Die Gespräche finden auf Augenhöhe statt und richten sich immer nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Fristen für Pflegegeldempfänger in Bonn

Pflegegrad Beratung verpflichtend? Zeitraum
Pflegegrad 1
freiwillig
1× pro Halbjahr möglich
Pflegegrad 2
verpflichtend
1× pro Halbjahr (Jan–Jun / Jul–Dez)
Pflegegrad 3
verpflichtend
1× pro Halbjahr (Jan–Jun / Jul–Dez)
Pflegegrad 4
verpflichtend
1× pro Quartal
Pflegegrad 5
verpflichtend
1× pro Quartal

Wie der Beratungseinsatz eine Höherstufung des Pflegegrads unterstützen kann

Viele Angehörige empfinden den Pflegealltag als deutlich belastender, als es der aktuelle Pflegegrad widerspiegelt. Ein Beratungseinsatz kann ein wichtiger Schritt sein, um eine Höherstufung zu beantragen.

Was passiert dabei konkret?

  • Eine Pflegekraft von MEDITAS schätzt die aktuelle Versorgungssituation ein.
  • Wenn erkennbar ist, dass der Hilfebedarf zugenommen hat, wird das dokumentiert.
  • Sie erhalten Hinweise, wie Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen können, inklusive Tipps zur Formulierung und zu den benötigten Nachweisen.

 

Hinweis: Der Beratungsbesuch ersetzt nicht das MD-Gutachten, kann aber eine wichtige Grundlage sein, um den Antrag gut vorzubereiten.

So läuft der Beratungseinsatz bei MEDITAS in Bonn ab

  1. Kontaktaufnahme
    Sie vereinbaren einen Termin telefonisch oder online. MEDITAS erinnert Sie aktiv an bevorstehende Fristen.
  2. Besuch zu Hause 
    Eine erfahrene Pflegekraft kommt zu Ihnen nach Hause oder berät Sie digital. Dabei wird Ihre Pflegesituation eingeschätzt.

  3. Individuelle Beratung
    Sie erhalten Tipps zu Hilfsmitteln, zur Lagerung, zur Entlastung von Angehörigen oder zu Schulungen. Auch eine Überprüfung des Pflegegrads kann Thema sein.

  4. Ausfüllen des Nachweises
    MEDITAS übernimmt den gesamten Formalitätenteil und sendet den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Lassen Sie sich beraten – persönlich, verständlich, auf Augenhöhe.

Pflege ist nicht nur eine organisatorische Herausforderung. Sie verlangt auch viel Kraft, Zeit und Wissen. Genau hier setzt MEDITAS als Pflegedienst in Bonn an. Unsere Pflegeberatung in Bonn ist mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie ist Ihre Gelegenheit, Fragen zu stellen, Lösungen zu finden und mehr über Leistungen zu erfahren, die Ihnen zustehen. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir Ihre aktuelle Situation, geben Tipps für den Pflegealltag und zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Entlastung auf.

Was kostet der Beratungseinsatz nach § 37.3?

Nichts. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Sie müssen weder selbst zahlen noch in Vorkasse treten. Privatversicherte erhalten ggf. eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können.

Videoberatung möglich

Seit 2020 dürfen Beratungseinsätze auch digital stattfinden per gesicherter Videokonferenz.

Achtung: Der erste Termin muss vor Ort stattfinden. Danach können Sie abwechselnd digital beraten werden (z. B. 2. Termin per Video, 3. Termin wieder vor Ort).

Checkliste: Was sollte ich vor dem Beratungstermin bereithalten?

Damit der Beratungseinsatz bei MEDITAS reibungslos und hilfreich verläuft, lohnt es sich, einige Unterlagen und Fragen vorzubereiten. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und stellt sicher, dass alle wichtigen Themen angesprochen werden können.

Unsere Empfehlung: Halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Pflegegradbescheid (aktueller Bescheid der Pflegekasse)

  • Aufstellung der erhaltenen Leistungen (z. B. Pflegehilfsmittelpauschale, Entlastungsbetrag)

  • Fragen oder Probleme aus dem Pflegealltag (z. B. Belastung, Unsicherheiten, Mobilität der pflegebedürftigen Person)

  • Informationen zu vorhandenen Hilfsmitteln (Pflegebett, Rollator, Notrufsystem etc.)

  • Wenn möglich: Pflegeprotokoll (Stichpunkte zum Tagesablauf oder Pflegeaufwand)

Unser Tipp: Notieren Sie sich konkrete Fragen, z. B. zu einer möglichen Höherstufung oder zu Zuschüssen für Umbauten. So geht nichts unter.

Jetzt Ihren nächsten Beratungstermin mit MEDITAS in Bonn sichern!

Sie wohnen in Bonn, haben Pflegegrad 2 oder höher und erhalten ausschließlich Pflegegeld? Dann ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI für Sie verpflichtend. Aber keine Sorge: MEDITAS Bonn unterstützt Sie dabei zuverlässig und unkompliziert.

Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause – ganz so, wie es am besten in Ihren Alltag passt. Wir übernehmen die gesamte Organisation, erinnern Sie rechtzeitig an Fristen und leiten den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse weiter.

Persönliche Pflegeberatung in Bonn mit Herz und Verstand.

Für Menschen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 in Bonn, die Pflegegeld beziehen, ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI verpflichtend. Doch hinter der Pflicht steckt eine große Chance: zur Verbesserung der Pflege, zur Entlastung von Angehörigen und zur Stärkung der Selbstsicherheit im Pflegealltag.

MEDITAS bietet Ihnen dabei mehr als nur eine Beratung: Wir begleiten Sie mit Fachkompetenz, Verständnis und dem Ziel, Ihre häusliche Pflegesituation zu verbessern.