Nach dem Motto „so wie wir selbst im Alter versorgt werden möchten“ fahren unsere qualifizierten Mitarbeiter*innen täglich zu den Patienten*innen von Haus zu Haus und geben Ihnen ein Stück Lebensqualität und Wärme. Von uns erhalten Sie alle Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung in Ihrem eigenem zu Hause stehen. Fragen Sie uns, bevor Sie sich für einen Pflegedienst entscheiden. Für ein Informations- und/ oder Beratungsgespräch kommen wir gerne zu Ihnen.
Medizinische Behandlungspflege ( Leistungen der Krankenkasse) wird von Krankenkassen nach ärztlicher Verordnung bezahlt.
Sie haben einen Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer zuständigen Pflegekasse gestellt, der medizinische Dienst hat die Pflegebedürftigkeit festgestellt und Sie einem Pflegegrad zugeordnet? Die Kosten werden dann rückwirkend vom Tag der Antragstellung übernommen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Überschreiten die erbrachten Leistungen den von der Pflegekasse genehmigten Betrag, so wird über die Differenz eine private Rechnung erstellt.
Um Enttäuschungen und Missverständnissen vorzubeugen, ist es wichtig zu wissen, dass die Pflegeversicherung keine Vollversicherung ist. Sie soll helfen, die Grundversorgung zu sichern.
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Erhalten Sie regelmäßig wertvolle Tipps, aktuelle Informationen und spannende Neuigkeiten rund um die Pflege. Mit unserem Newsletter bleiben Sie immer auf dem Laufenden über gesetzliche Änderungen, neue Leistungen und praktische Alltagstipps für Pflegebedürftige und Angehörige.
Hier können Sie ablesen, welche Höchstbeträge Sie für Pflegesachleistungen in den einzelnen Pflegegraden in Anspruch nehmen können ab 2025.
Beim Wechsel von der Geld- zur Sachleistung muss das zuvor mit der Pflegekasse abgestimmt werden. Anderenfalls muss der Pflegegeldempfänger die Sachleistung von dem erhaltenen Pflegegeld bezahlen.
Alternativ können Sie auch die Kombinationsleistung wählen. Hierzu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Pflegegrad
Pflegesachleistungen
Pflegegeld
Entlastungsbeitrag
Verhinderugspflege
Kurzzeitpflege
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1
Pflegesachleistungen:
0 Euro
Pflegegeld:
0 Euro
Entlastungsbeitrag:
131 Euro
Verhinderugspflege:
0 Euro
Kurzzeitpflege:
0 Euro
Pflegegrad 2
Pflegegrad 2
Pflegesachleistungen:
796 Euro
Pflegegeld:
347 Euro
Entlastungsbeitrag:
131 Euro
Verhinderugspflege:
1.685 Euro/Jahr
Kurzzeitpflege:
1.854 Euro/Jahr
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3
Pflegesachleistungen:
1.497 Euro
Pflegegeld:
599 Euro
Entlastungsbeitrag:
131 Euro
Verhinderugspflege:
1.685 Euro/Jahr
Kurzzeitpflege:
1.854 Euro/Jahr
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4
Pflegesachleistungen:
1.859 Euro
Pflegegeld:
800 Euro
Entlastungsbeitrag:
131 Euro
Verhinderugspflege:
1.685 Euro/Jahr
Kurzzeitpflege:
1.854 Euro/Jahr
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5
Pflegesachleistungen:
2.299 Euro
Pflegegeld:
990 Euro
Entlastungsbeitrag:
131 Euro
Verhinderugspflege:
1.685 Euro/Jahr
Kurzzeitpflege:
1.854 Euro/Jahr
Pflegegrad
Wohngruppenzuschlag
Pflegehilfsmittel
Tagespflege
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Tagespflege:
0 Euro
Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen:
4.180 Euro je Maßnahme (bis zu vier Maßnahmen)
Pflegegrad 2
Pflegegrad 2
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Tagespflege:
721 Euro
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Tagespflege:
1.357 Euro
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Tagespflege:
1.685 Euro
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Tagespflege:
2.085 Euro
Pflegeleistungen
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens bis zu sechs Wochen (auch stundenweise) je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall 1.612,- € im Kalenderjahr nicht überschreiten.
Die Leistungen der Verhinderungspflege stehen dem Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2-5 zu.
Die Beratungsgespräche für Pflegegeldempfänger sind von den Pflegekassen vorgeschrieben und betreffen die Patienten, die Geldleistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen und mit der Pflege Angehörige, Freunde oder Nachbarn beauftragen. Für die Pflegegrade 2-3 ist dieses Gespräch alle sechs Monate und für die Pflegegrade 4-5 alle drei Monate vorgesehen. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können Beratungsgespräche mit einem Pflegedienst vereinbaren, um rund um das Thema Pflege beraten werden zu können.
Die Beratungen erfolgen durch eine Fachkraft eines Pflegedienstes nach Wahl. Der Pflegedienst teilt der Pflegekasse mit, ob die Versorgung gewährleistet ist oder nicht. Die Kosten für das Beratungsgespräch werden zusätzlich zur Geldleistung, die der Pflegegeldempfänger erhält, bezahlt und von dem Pflegedienst direkt mit der Kasse abgerechnet.
Im Zuge der eigenen Pflegebedürftigkeit fällt es Betroffenen zunehmend schwerer den Haushalt zu führen. Angehörige, Freunde und andere Helfer unterstützen nach ihren besten Möglichkeiten, stoßen dabei jedoch oft selbst an eigene Grenzen.
Zur Entlastung von Patienten und Angehörigen bieten wir folgende hauswirtschaftliche Leistungen: