PFLEGEDIENST

“So wie wir selbst im Alter versorgt werden möchten”

Nach dem Motto „so wie wir selbst im Alter versorgt werden möchten“ fahren unsere qualifizierten Mitarbeiter*innen täglich zu den Patienten*innen von Haus zu Haus und geben Ihnen ein Stück Lebensqualität und Wärme. Von uns erhalten Sie alle Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung in Ihrem eigenem zu Hause stehen. Fragen Sie uns, bevor Sie sich für einen Pflegedienst entscheiden. Für ein Informations- und/ oder Beratungsgespräch kommen wir gerne zu Ihnen.

Die Krankenversicherung

Medizinische Behandlungspflege (siehe Leistungen der Krankenkasse) wird von Krankenkassen nach ärztlicher Verordnung bezahlt.

Die Pflegeversicherung

Sie haben einen Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer zuständigen Pflegekasse ge­stellt, der medizinische Dienst hat die Pflegebedürftigkeit festgestellt und Sie einem Pflegegrad zu­ge­ordnet? Die Kosten werden dann rückwirkend vom Tag der Antragstellung übernommen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Überschreiten die erbrachten Leistungen den von der Pflegekasse genehmigten Betrag, so wird über die Differenz eine private Rechnung erstellt.

Um Enttäuschungen und Missverständnissen vorzubeugen, ist es wichtig zu wissen, dass die Pflegeversicherung keine Vollversicherung ist. Sie soll helfen, die Grundversorgung zu sichern.

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Pflegegrade

Hier können Sie ablesen, welche Höchstbeträge Sie für Pflegesachleistungen in den einzelnen Pflegegraden in Anspruch nehmen können ab 2024.

Pflegegrad
Pflegesachleistungen
Entlastungsbetrag nach § 45b SBG XI
Pflegegrad 1
-
125,00 €
Pflegegrad 2
761,00 €
125,00 €
Pflegegrad 3
1.432,00 €
125,00 €
Pflegesgrad 4
1.778,00 €
125,00 €
Pflegegrad 5
2.200,00 €
125,00 €

Beim Wechsel von der Geld- zur Sachleistung muss das zuvor mit der Pflegekasse abgestimmt werden. Anderenfalls muss der Pflegegeldempfänger die Sachleistung von dem erhaltenen Pflegegeld bezahlen.

Alternativ können Sie auch die Kombinationsleistung wählen. Hierzu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Jetzt beraten lassen

Leistungen der Krankenkasse

Medizinische Behandlungspflege wird von Krankenkassen nach ärztlicher Verordnung bezahlt. Dazu gehören unter anderem folgende Leistungen:

  • Medikamentengabe
  • Medikamentenüberwachung
  • Kompressionstrümpfe anziehen
  • Wickel und Verbände
  • Wundversorgung
  • Injektionen
  • Blutzuckermessung
  • Medizinische Einreibung

Durch die medizinische Betreuung über einen längeren oder dauerhaften Zeitraum wird der Einsatz eines Pflegedienstes notwendig. Wir von MEDITAS erbringen qualifizierte medizinische Leistungen nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen.

Leistungen der Pflegekasse

Pflegeleistungen

  • Unterstützung bei der Körperpflege
    Rasieren & Haarpflege
    Mund- & Zahnpflege
    Nagelpflege
    Hautpflege
  • Hilfe beim Duschen & Waschen
  • Unterstützung beim An- & Auskleiden
  • Förderung der Mobilität
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Umfassende Krankenbeobachtung
  • Verhinderung von Wundliegen
  • Geeignetes Lagern
  • Leistungsübersicht hier runterladen!

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens bis zu sechs Wochen (auch stundenweise) je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall 1.612,- € im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Die Leistungen der Verhinderungspflege stehen dem Pflegebedürftigen im  Pflegegrad 2-5 zu.

Beratungsgespräch nach § 37(3) SGB XI

Die Beratungsgespräche für Pflegegeldempfänger sind von den Pflegekassen vorgeschrieben und betreffen die Patienten, die Geldleistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen und mit der Pflege Angehörige, Freunde oder Nachbarn beauftragen. Für die Pflegegrade 2-3 ist dieses Gespräch alle sechs Monate und für die Pflegegrade 4-5 alle drei Monate vorgesehen. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können Beratungsgespräche mit einem Pflegedienst vereinbaren, um rund um das Thema Pflege beraten werden zu können.
Die Beratungen erfolgen durch eine Fachkraft eines Pflegedienstes nach Wahl. Der Pflegedienst teilt der Pflegekasse mit, ob die Versorgung gewährleistet ist oder nicht. Die Kosten für das Beratungsgespräch werden zusätzlich zur Geldleistung, die der Pflegegeldempfänger erhält, bezahlt und von dem Pflegedienst direkt mit der Kasse abgerechnet.

Hauswirtschaftliche Leistungen

Im Zuge der eigenen Pflegebedürftigkeit fällt es Betroffenen zunehmend schwerer den Haushalt zu führen. Angehörige, Freunde und andere Helfer unterstützen nach ihren besten Möglichkeiten, stoßen dabei jedoch oft selbst an eigene Grenzen.
Zur Entlastung von Patienten und Angehörigen bieten wir folgende hauswirtschaftliche Leistungen:

  • Reinigung der Wohnung
  • Waschen und Bügeln der Wäsche
  • Einkaufen
ROUTENPLANER