TAGESPFLEGE

 

Die Pflegeversicherung

Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang möglich ist, können Pflegebedürftige zeitlich unbegrenzt auch teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen.

Wir von MEDITAS beraten Sie gerne.

Die Pflegekasse trägt die Kosten für die Tagesbetreuung- und pflege. Die Höchstsätze für die teilstationäre Pflege entsprechen denen der Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege.

Die Leistungen der Tagesbetreuung- und pflege stehen im gleichen Umfang zur Verfügung wie die Leistungen im ambulanten Bereich.

Patienten, die im ambulanten Bereich Pflegegeld bekommen, können die Tagesbetreuung- und pflege in Anspruch nehmen, ohne dass es zu Abzügen des Pflegegeldes kommt.

Pflegegrad
Pflegesachleistung
Entlastungsbetrag nach § 45b SBG XI
Pflegegrad 1
-
125,00 €
Pflegegrad 2
689,00 €
125,00 €
Pflegegrad 3
1.289,00 €
125,00 €
Pflegegrad 4
1.612,00 €
125,00 €
Pflegegrad 5
1.995,00 €
125,00 €

Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei.

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Zu Hause wohnen und 

… den Tag aktiv in der Gemeinschaft verbringen.
Die Idee der Tagesbetreuung und -pflege ist, den Gästen

 

 

 

 

 

Die Vorteile sind …

 

 

 

 

 

 

Unterkunft und Verpflegung sind privat zu tragen. Unsere Tagesgäste werden abgeholt und wieder nach Hause gebracht. Wenn die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt ist, finanziert die Pflegeversicherung die Tagespflege.

TAGESABLAUF

Unser Tagesablauf von Montag bis Freitag

09:00-9:45

Abholung und Eintreffen der Tagesgäste

9:45-10:30

Gemeinsames Frühstück mit Zeitungsrunde

10:30-12:00

Gemeinsame Aktivitäten z.B. Singen, Basteln, Sitzgymnastik, Spiele spielen, Individuelle Aktivitäten z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten

12:00-13:00

Gemeinsames Mittagessen

13:00-14:30

Mittagsruhe

14:30-15:00

Gemeinsames Kaffeetrinken

15:00-15:45

Individuelle Beschäftigung z.B. Lesen, Singen, Basteln, Spielen und Malen

15:45-16:00

Abreise der Tagesgäste

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Auf Wunsch können Sie eine stundenweise, individuelle Betreuung erhalten.

Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegegrade 1-5 haben die Möglichkeit, neben den Leistungen für Pflege und Hauswirtschaft auch allgemeine Betreuungsleistungen bezahlt zu bekommen.

Unabhängig vom Pflegegrad erhalten alle Pflegebedürftigen die einen Pflegegrad haben 125,00 €.
Der Entlastungsbetrag darf nur zweckgebunden für qualitätsgesicherte Angebote eingesetzt werden, vor allem um pflegende Angehörige zu entlasten.

Besonders hilfreich sind die Leistungen in der Tagespflege. Dort kann der Entlastungsbetrag für die Unterkunft- und Verpflegungskosten verwendet werden, wodurch der Betrag gesenkt wird.

Gerne beraten wir Sie.

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