Wir sind für Sie da – Tag und Nacht: 0228 I 25 15 75

  

Wir sind für Sie da – Tag und Nacht:

Das „Pflegeunterstützungs- & entlastungsgesetz“ tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft. Damit einhergehend treten unter anderem Veränderungen bei den Sachleistungen, sowie dem Pflegegeld ein. Mit den steigenden Sachleistungen kann zumindest ein Teil der gestiegenen Pflegekosten refinanziert werden.
Gäste der Tagespflege können diese Steigerung leider nicht erhalten, da der Gesetzgeber die Leistungen der Tagespflege bei den Steigerungen der Sachleistungen ausgenommen hat. Dies hatten wir bereits bei der Gesetzesnovelle scharf kritisiert, weil die Tagespflege einen der größten Beiträge leistet, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Die aktualisierten Sachleistungsbudgets finden Sie hier im Abschnitt “Pflegegrade”.