Wir sind für Sie da – Tag und Nacht: 0228 I 25 15 75

  

Wir sind für Sie da – Tag und Nacht:

Seit dem 1. Januar 2017 definiert der Gesetzgeber den Begriff „pflegebedürftig“ umfassender. Während früher hauptsächlich körperliche Einschränkungen berücksichtigt wurden, umfasst der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch kognitive (geistige) und psychische (seelische) Beeinträchtigungen. Deshalb werden neben den körperlichen auch kognitive (geistige) und psychische (seelische) Beeinträchtigungen bei der Einstufung gleichermaßen berücksichtigt.Ziel ist es, alle Aspekte einzubeziehen, die das Leben und die Alltagsbewältigung beeinträchtigen. Diese umfassendere Definition sorgt dafür, dass deutlich mehr Personen als früher Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Was dies konkret für Sie bedeutet, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, und wir melden uns umgehend bei Ihnen.