Die Pflegekasse fördert wohnliche Anpassungen, die das Wohnumfeld an die individuellen Bedürfnisse einer pflegebedürftigen Person anpassen und verbessern. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder wesentlich zu erleichtern sowie eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherzustellen. Für solche Anpassungen kann ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro erhöht werden, indem der Betrag für jede berechtigte Person (maximal vier) angerechnet wird. Bei mehr als vier pflegebedürftigen Personen wird der Gesamtbetrag anteilig auf die pflegebedürftigen Bewohnenden aufgeteilt. Diese Regelung gilt insbesondere für ambulant betreute Wohngruppen.