Wird der Antrag auf Pflegebedürftigkeit abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Datum, an dem der Bescheid zugestellt wurde. Sollte die Pflegekasse nicht auf die Widerspruchsfrist hinweisen, können Sie sogar bis zu einem Jahr gegen die Entscheidung vorgehen. Statistiken belegen, dass viele Widersprüche gegen Entscheidungen der Pflegekasse erfolgreich sind. Ein Widerspruch ist jedoch nur sinnvoll, wenn es genügend Argumente dafür gibt, dass die Entscheidung der Pflegekasse fehlerhaft war.
Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie ein Pflegegutachten prüfen lassen möchten. Wir helfen Ihnen, mögliche Fehler zu erkennen und unterstützen Sie bei berechtigter Kritik am Pflegegutachten.