Wir sind für Sie da – Tag und Nacht: 0228 I 25 15 75

  

Wir sind für Sie da – Tag und Nacht:

Es gibt fünf Pflegegrade, von Pflegegrad 1 bis 5. Die Einordnung in einen dieser Pflegegrade richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Entscheidend dafür ist die Beeinträchtigung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. Das bedeutet, es wird bewertet, inwieweit der Pflegebedürftige körperlich, geistig und seelisch in der Lage ist, seinen Alltag ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Begutachtungsverfahrens.