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Wir sind für Sie da – Tag und Nacht:

Nachdem der Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse eingegangen ist, läuft der Prozess folgendermaßen ab:

  1. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit.
  2. Der MD kündigt einen Hausbesuch an. Dieser findet in der Regel vier bis sechs Wochen nach der Antragstellung statt.
  3. Der MD erstellt ein schriftliches Gutachten, in dem die Pflegebedürftigkeit bewertet wird, und sendet es an die Pflegekasse.
  4. Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und welcher Pflegegrad zugeteilt wird.
  5. Sie erhalten einen Bescheid, der den Pflegegrad sowie die bewilligten Leistungen enthält.

Befindet sich die pflegebedürftige Person in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus, können Sie einen Überleitungsantrag stellen. Dieser wird von der Pflegekasse schnell bearbeitet, um eine vorläufige Einstufung zu ermöglichen. Wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor der Entlassung an den sozialen Dienst des Krankenhauses. Nach der Entlassung erfolgt die reguläre Begutachtung durch den MD im häuslichen Umfeld.

Wichtig: Leistungen werden rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung gewährt. Es ist daher ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um keine Ansprüche zu verlieren. Vor der Begutachtung durch den MD empfiehlt es sich, ein Pflegetagebuch zu führen. Darin notieren Sie über mehrere Tage hinweg alle erbrachten Pflegeleistungen sowie deren Dauer. Diese Dokumentation kann beim Begutachtungstermin hilfreich sein, um den Pflegebedarf realistisch darzustellen.