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Pflegehilfsmittel in Bonn: Erklärung, Anspruch, Kostenübernahme und Antrag einfach erklärt

Die häusliche Pflege stellt viele Familien in Bonn vor große organisatorische und emotionale Herausforderungen. Neben der eigentlichen Pflege tauchen schnell Fragen auf: Welche Unterstützung gibt es? Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen zu? Und wie lässt sich der Pflegealltag sicher und hygienisch gestalten?

Ein zentraler Bestandteil der häuslichen Pflege sind Pflegehilfsmittel. Sie erleichtern tägliche Pflegetätigkeiten, schützen vor gesundheitlichen Risiken und entlasten pflegende Angehörige. Dennoch wissen viele Betroffene nicht, welche Pflegehilfsmittel ihnen zustehen und wie sie diese beantragen können. Dieser Beitrag gibt einen übersichtlichen Überblick, speziell für Pflegebedürftige und Angehörige in Bonn.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die die häusliche Pflege unterstützen oder überhaupt erst ermöglichen. Sie kommen überall dort zum Einsatz, wo Pflege im Alltag stattfindet, sei es bei der Körperpflege, bei Transfers, bei der Hygiene oder zur Absicherung von Notfällen.

 

Ihr Ziel ist es, Pflege sicherer, hygienischer und weniger belastend zu gestalten. Gleichzeitig fördern sie die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen und helfen Angehörigen, Pflege langfristig zu bewältigen.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

  • technische Pflegehilfsmittel
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

 

Beide spielen im Pflegealltag eine wichtige Rolle und ergänzen sich gegenseitig.

Pflege zu Hause – sicher begleitet von MEDITAS.

Wenn Pflege im eigenen Zuhause organisiert werden soll, ist verlässliche Unterstützung besonders wichtig. MEDITAS begleitet Pflegebedürftige und Angehörige mit ambulanter Pflege in Bonn, die sich am individuellen Bedarf orientiert. Wir unterstützen im Alltag, übernehmen pflegerische Aufgaben und sorgen dafür, dass Pflege zu Hause sicher, würdevoll und gut organisiert bleibt.

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel: Ein Unterschied, der oft für Verwirrung sorgt

Im Pflegealltag werden die Begriffe Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel oft gleich verwendet. Rechtlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Leistungsarten, bei denen jeweils andere Voraussetzungen und Kostenträger gelten. Für Pflegebedürftige und Angehörige in Bonn ist diese Unterscheidung wichtig, um Leistungen richtig zu beantragen.

Hilfsmittel

Hilfsmittel dienen dem Ausgleich einer Behinderung oder unterstützen eine medizinische Behandlung. Sie stehen in direktem Zusammenhang mit einer Erkrankung und sollen körperliche Einschränkungen ausgleichen oder den Behandlungserfolg sichern.

Damit ein Hilfsmittel übernommen wird, ist in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig. Die Kosten trägt anschließend die Krankenkasse. Typische Beispiele sind Rollstühle, Hörgeräte oder ärztlich verordnete Inkontinenzprodukte.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel haben einen anderen Schwerpunkt. Sie erleichtern die häusliche Pflege und unterstützen den Pflegealltag ganz praktisch. Ziel ist es, Pflege sicher, hygienisch und möglichst schonend umzusetzen.

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Eine ärztliche Verordnung ist hierfür nicht erforderlich.

Hilfsmittel mit Doppelfunktion

Einige Produkte erfüllen sowohl medizinische als auch pflegerische Zwecke, etwa Badehilfen oder Lifter. In diesen Fällen teilen sich Kranken- und Pflegekasse die Kosten. Für Pflegebedürftige entstehen daraus keine Nachteile, solange der Bedarf korrekt eingeordnet wird.

Pflegehilfsmittel im Überblick: Produktgruppen

Das Hilfsmittelverzeichnis der Pflege- und Krankenkassen ordnet Pflegehilfsmittel in verschiedene Produktgruppen ein. Diese Einteilung hilft dabei, den individuellen Pflegebedarf besser zu verstehen und die passenden Hilfsmittel für die häusliche Pflege auszuwählen.

PG 50 – Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Dazu gehören unter anderem Pflegebetten, Pflegerollstühle sowie entsprechendes Zubehör.

PG 51 – Pflegehilfsmittel zur Körperpflege, Hygiene und Linderung von Beschwerden

Hierzu zählen beispielsweise Waschsysteme, Duschhilfen oder Lagerungshilfen, die bei der täglichen Pflege unterstützen und den Komfort für Pflegebedürftige erhöhen.

PG 52 – Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung und Mobilität

Diese Produktgruppe umfasst unter anderem Hausnotrufsysteme oder technische Hilfen bei der Medikamenteneinnahme, die Sicherheit geben und Selbstständigkeit im Alltag fördern.

PG 54 – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

In diese Gruppe fallen zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzkleidung oder Bettschutzeinlagen, die regelmäßig im Pflegealltag benötigt werden und vor allem der Hygiene und dem Infektionsschutz dienen.

Gerade die Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 sind für viele Pflegebedürftige und Angehörige in Bonn besonders relevant. Bei MEDITAS in Bonn kommen sie täglich zum Einsatz in der häuslichen Pflege, in der Tagespflege sowie zur Entlastung pflegender Angehöriger im Rahmen der Verhinderungspflege.

Klarheit bei Pflegehilfsmitteln – wir unterstützen Sie.

Pflegehilfsmittel können den Pflegealltag deutlich erleichtern, vorausgesetzt, sie passen zur jeweiligen Situation. MEDITAS in Bonn unterstützt Patientinnen und Patienten sowie Angehörige dabei, Ansprüche einzuordnen, geeignete Pflegehilfsmittel auszuwählen und offene Fragen zur Antragstellung zu klären. So wird Pflege übersichtlicher und entlastender.

Technische Pflegehilfsmittel: Sicherheit und Entlastung im Pflegealltag

Technische Pflegehilfsmittel kommen dann zum Einsatz, wenn der Pflegealltag mehr Sicherheit, Struktur oder körperliche Entlastung erfordert. Sie helfen Pflegebedürftigen, möglichst selbstständig zu bleiben, und entlasten Angehörige bei der täglichen Pflege.

Dazu zählen unter anderem Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Hausnotrufsysteme. Ein Pflegebett kann Transfers erleichtern und die Pflege körperlich schonender machen. Ein Hausnotruf bietet insbesondere alleinlebenden Menschen zusätzliche Sicherheit und gibt Angehörigen ein beruhigendes Gefühl.

Die Kosten für technische Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse, wenn sie für die häusliche Pflege in Bonn notwendig sind und ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Welche Hilfsmittel sinnvoll sind, hängt immer von der individuellen Pflegesituation ab.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Monatlicher Anspruch bis zu 42 Euro

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind aus der häuslichen Pflege nicht wegzudenken. Sie sorgen für hygienische Sicherheit und schützen Pflegebedürftige wie Angehörige vor Infektionen, besonders bei regelmäßig anfallenden Pflegetätigkeiten.

Die Pflegeversicherung übernimmt hierfür Kosten von bis zu 42 Euro pro Monat. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad sowie eine häusliche Pflegesituation, etwa in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder im betreuten Wohnen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Pflegegrad.

Wofür Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei MEDITAS eingesetzt werden

Diese Pflegehilfsmittel werden regelmäßig und oft täglich benötigt, zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Wechsel von Inkontinenzmaterial oder bei hygienischen Arbeiten im Haushalt. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Schutzmasken.

Da es sich um Verbrauchsprodukte handelt, erfolgt die Kostenübernahme nicht einmalig, sondern monatlich und bedarfsgerecht. Pflegebedürftige oder Angehörige entscheiden selbst, welche Produkte im Alltag benötigt werden.

Entlastung für Angehörige beginnt mit einem Gespräch.

Pflegende Angehörige tragen viel Verantwortung. MEDITAS in Bonn nimmt sich Zeit für Ihre Fragen, zeigt Entlastungsmöglichkeiten auf und unterstützt Sie dabei, Pflege so zu organisieren, dass auch Ihre eigenen Bedürfnisse Platz haben.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Bonn?

Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Pflegebedürftige, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ein anerkannter Pflegegrad liegt vor, bereits ab Pflegegrad 1.

  • Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, bei Angehörigen, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen.
  • Die Pflege wird zumindest teilweise durch Angehörige, Freunde oder nahestehende Personen übernommen.
  • Ein ambulanter Pflegedienst kann zusätzlich eingebunden sein.
  • Bewohner stationärer Pflegeheime haben keinen Anspruch auf zusätzliche Pflegehilfsmittel, da diese dort durch die Einrichtung gestellt werden.

 

Wichtig zu wissen: Die Bewilligung von Pflegehilfsmitteln hat keinen Einfluss auf das Pflegegeld. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung.

Kostenübernahme: Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Seit dem 01. Januar 2025 übernimmt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro pro Monat.

Liegt der monatliche Bedarf unter diesem Betrag, werden die Kosten vollständig übernommen. Pflegebedürftige und Angehörige erhalten die Pflegehilfsmittel dann kostenfrei. Werden mehr als 42 Euro im Monat benötigt, müssen die zusätzlichen Kosten selbst getragen werden.

Ob eine Vorleistung notwendig ist, hängt vom Bezugsweg ab. Bei Apotheken, Sanitätshäusern oder Versandhändlern, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen, ist keine Vorauszahlung nötig. Beim eigenen Einkauf müssen die Belege eingereicht werden, die Erstattung erfolgt bis zur monatlichen Höchstgrenze.

Wichtig ist außerdem: Die 42 Euro gelten jeweils für einen Monat. Nicht genutzte Beträge können nicht in den nächsten Monat übertragen werden.

Entlastung im Alltag – unsere Tagespflege in Bonn.

Die Tagespflege von MEDITAS in Bonn bringt Struktur, Gemeinschaft und fachliche Betreuung in den Alltag pflegebedürftiger Menschen. Gleichzeitig gewinnen Angehörige Zeit für Beruf, Termine oder Erholung mit dem guten Gefühl, dass ihr Angehöriger tagsüber in guten Händen ist.

Antrag auf Pflegehilfsmittel in Bonn stellen

Der Antrag auf Pflegehilfsmittel in Bonn ist in der Regel unkompliziert und schnell erledigt. In vielen Fällen genügt bereits ein kurzes Formular der Pflegekasse. Wichtig ist vor allem, den passenden Weg für die eigene Pflegesituation zu wählen.

Schritt 1: Pflegegrad prüfen

Voraussetzung für den Antrag ist ein anerkannter Pflegegrad. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Pflegegrad vorliegt, denn der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Liegt der Pflegegrad vor, können Pflegehilfsmittel grundsätzlich beantragt werden.

Schritt 2: Bezugsweg festlegen

Im nächsten Schritt entscheiden Pflegebedürftige oder Angehörige, wie die Pflegehilfsmittel bezogen werden sollen. In Bonn gibt es dafür mehrere Möglichkeiten. Pflegehilfsmittel können über Apotheken oder Sanitätshäuser bezogen werden, die mit den Pflegekassen zusammenarbeiten. Nach Genehmigung ist dort eine monatliche Abholung oder Lieferung möglich.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Pflegehilfsmittel selbst zu kaufen, etwa in Drogeriemärkten oder Fachgeschäften. In diesem Fall müssen die Kosten zunächst vorgestreckt und die Belege anschließend bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag selbst erfolgt meist über ein einfaches Formular der Pflegekasse. Dieses kann häufig online, telefonisch oder schriftlich angefordert werden. In vielen Fällen übernehmen Apotheken, Sanitätshäuser oder Versandanbieter die Antragstellung und Abrechnung direkt, sodass sich Angehörige um wenig kümmern müssen.

Schritt 4: Genehmigung abwarten und Versorgung starten

Die Pflegekasse prüft den Antrag und erteilt in der Regel innerhalb weniger Tage bis Wochen die Genehmigung. Da Pflegehilfsmittel als notwendig für die häusliche Pflege gelten, erfolgt die Bearbeitung häufig zügig. Nach der Genehmigung beginnt die regelmäßige Versorgung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln.

Tipp: Es empfiehlt sich, vorab bei der eigenen Pflegekasse zu erfragen, welche Anbieter in Bonn Vertragspartner sind. Auch MEDITAS gibt praktische Hinweise zur Antragstellung und unterstützen bei der Auswahl geeigneter Pflegehilfsmittel.