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Wir sind für Sie da – Tag und Nacht:

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Landesvorstand NRW, für den Berufsverband ambulante Dienste (B.a.D e.V), war Geschäftsführer Patrick Bluhm zu Gast im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Der NRW-Landesvorstand des B.a.D wurde vom Minister Karl-Josef Laumann begrüßt und im Empfang genommen. In einem einstündigen Austausch trug der Landesvorstand aktuelle Themen vor, die die Pflegeunternehmen in NRW aktuell sehr beschäftigen.

Auszug aus der bad-Sonderinfo:
Die Pflegebranche befindet sich bundesweit in einem Ausnahmezustand, geprägt von einer steigenden Anzahl Pflegebedürftiger, einem Mangel an Pflegekräften, steigenden Kosten und immer mehr Regularien und Bürokratiewahn. (…)
Der Landesvorstand NRW konnte einige aktuelle Themen platzieren und dem Minister Praxisprobleme schildern.
Unter anderem setzten sich die Vorstandsmitglieder dafür ein, dass kleine Unternehmen keinen voll ausgebildeten stellvertretenden Praxisanleiter vorweisen müssen. Vor Einführung der generalistischen Ausbildung war dies auch nicht erforderlich und gerade kleine Unternehmen haben Probleme einen zweiten Praxisanleiter vorzuweisen. In diesem Zusammenhang wurde seitens des Ministeriums noch einmal darauf hingewiesen, dass der stellvertretende Praxisanleiter auch extern sein kann, d. h. als Kooperation im Verbund oder auch von einer Pflegeschule gestellt. Dies löst jedoch nicht alle Probleme, da kleinere Unternehmen oftmals auch Schwierigkeiten haben Teil eines Verbunds zu werden. Herr Minister Laumann hat zugesagt, die Rechtslage hier zu prüfen und pragmatische Regelungen zu finden.

Ein weiteres wichtiges Anliegen waren die Tagespflegeeinrichtungen. Viele dieser Einrichtungen sind nach der Corona-Pandemie noch nicht wieder voll ausgelastet und kämpfen ums Überleben! Ein Grund hierfür scheint darin zu liegen, dass während der Pandemie ein Zuwachs an Tagespflegen von über 30 % zu verzeichnen war. Möglicherweise liegt also aktuell ein Überangebot vor. Dies ist aber bisher vom Ministerium nicht verifiziert worden, da die wenigsten Kommunen eine verbindliche Bedarfsplanung haben. Jedenfalls müssen weitere Hindernisse für Betreiber von Tagespflegen aus dem Weg geschafft werden. So wird neuerdings auf Grundlage einer Stellungnahme des Landesverkehrsministeriums von etlichen Kommunen ein Personenbeförderungsschein für die Fahrer in der Tagespflege eingefordert, auch wenn das in der Vergangenheit anders war. Der „Schein“ an sich stellt kein Problem dar, aber die zusätzlichen Anforderungen an die Fahrzeuge (Fahrtenschreiber, Alarmanlage) erschweren das Ganze unverhältnismäßig. Auch wenn es sich hier um eine bundesweite Regelung handelt, hat Minister Laumann zugesagt, zu prüfen, ob und wie auch hierfür eine pragmatische Lösung gefunden werden kann.

Außerdem erfolgten noch Problemanzeigen seitens des Vorstands in den Bereichen Verordnungen von Intensivpflege und Fachkräftemangel.

Insgesamt bestand sicherlich nicht bei allen Themen Einigkeit, trotzdem war es ein sehr konstruktives Gespräch, in dem viele wichtige Praxisprobleme gut platziert werden konnten. Der bad-Landesvorstand freut sich schon auf das nächste Mal!