Wir sind für Sie da – Tag und Nacht: 0228 I 25 15 75

  

Wir sind für Sie da – Tag und Nacht:

Ein Beratungsgespräch nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, verpflichtend und findet regelmäßig in der häuslichen Umgebung statt. Ziel dieses Gesprächs ist es, die Qualität der Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen. Unsere Pflegefachkräfte überprüfen dabei die Pflegesituation und geben Ihnen fachliche Empfehlungen für den Pflegealltag. Dazu gehören praktische Tipps zu Pflegehilfsmitteln, Lagerungstechniken und Pflegemaßnahmen. Zusätzlich informieren wir Sie über weitere Unterstützungs- und Entlastungsangebote, die Ihren Alltag erleichtern können.

Die Häufigkeit der Beratung richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Für Pflegegrad 2 und 3 ist eine Beratung alle sechs Monate erforderlich.
  • Für Pflegegrad 4 und 5 ist eine vierteljährliche Beratung vorgesehen.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben ebenfalls Anspruch auf eine halbjährliche Beratung.

Die Kosten für diese Beratung übernimmt die Pflegekasse.