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Wir sind für Sie da – Tag und Nacht:

Ein Pflegegrad beschreibt den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person und gibt an, wie stark deren Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Der Pflegegrad bestimmt auch, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.

Die fünf Pflegegrade sind wie folgt definiert:

  1. Geringfügige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  2. Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  3. Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  4. Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  5. Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung