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Wir sind für Sie da – Tag und Nacht:

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 in Anspruch nehmen können, sofern sie seit mindestens sechs Monaten in einen Pflegegrad eingestuft sind. Diese Unterstützung wird genutzt, wenn die private Pflegeperson, beispielsweise ein Angehöriger, wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. In solchen Fällen können die Leistungen von einem Pflegedienst oder einer anderen Vertretung übernommen werden.

Die Verhinderungspflege kann sowohl stundenweise als auch wochenweise genutzt werden, allerdings maximal für sechs Wochen pro Kalenderjahr. Für diese Leistung steht ein jährliches Budget von 1.612 Euro zur Verfügung. Dieses Budget kann auf bis zu 2.418 Euro aufgestockt werden, wenn ein Teil des Budgets für die Kurzzeitpflege umgewandelt wird. Dieser Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden.

Gerne beraten wir Sie dazu, wie Sie die Verhinderungspflege in Ihren Pflegealltag integrieren können, und unterstützen Sie bei der Beantragung.