Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 in Anspruch nehmen können, sofern sie seit mindestens sechs Monaten in einen Pflegegrad eingestuft sind. Diese Unterstützung wird genutzt, wenn die private Pflegeperson, beispielsweise ein Angehöriger, wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. In solchen Fällen können die Leistungen von einem Pflegedienst oder einer anderen Vertretung übernommen werden.