Wir sind für Sie da – Tag und Nacht: 0228 I 25 15 75

  

Wir sind für Sie da – Tag und Nacht:

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung gemäß § 45b SGB XI. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 erhalten monatlich 125 Euro, um Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu finanzieren. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für Leistungen wie Tagespflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung durch einen zugelassenen Pflegedienst genutzt werden.