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Wir sind für Sie da – Tag und Nacht:

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen, muss die pflegebedürftige Person in einen Pflegegrad eingestuft werden. Voraussetzung für die Einstufung ist ein nachweisbarer Hilfe- und Pflegebedarf, der durch eine Begutachtung festgestellt wird. Mehr Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade finden Sie unter der Frage: „Was heißt pflegebedürftig?“.