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Verhinderungspflege in Bonn: Alles zu Voraussetzungen, Leistungen und Finanzierung

Viele Senioren in Bonn werden liebevoll von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Diese Aufgabe ist wichtig – und gleichzeitig fordernd. Doch was, wenn pflegende Angehörige selbst einmal eine Pause brauchen? Ob durch Krankheit, berufliche Verpflichtungen oder einen wohlverdienten Urlaub: In solchen Fällen bietet die Verhinderungspflege eine sinnvolle Lösung. Sie ermöglicht es, für eine bestimmte Zeit Verantwortung abzugeben – ohne schlechtes Gewissen. Während Sie neue Kraft schöpfen, übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Betreuung Ihres Angehörigen – stundenweise, tageweise oder für mehrere Wochen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann Verhinderungspflege möglich ist, welche Leistungen übernommen werden und wie MEDITAS in Bonn Sie kompetent unterstützt.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – beschreibt die zeitlich begrenzte Vertretung einer pflegenden Person, wenn diese vorübergehend an der Pflege gehindert ist. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein: Krankheit, Erholungsurlaub, dringende Termine, berufliche Verpflichtungen oder einfach das Bedürfnis nach einer kurzen Auszeit.

Laut § 39 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) haben Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie zu Hause gepflegt werden und die reguläre Pflegeperson zeitweise ausfällt. In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege – für maximal sechs Wochen bzw. 42 Tage im Jahr.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege in Bonn?

Anspruch auf Verhinderungspflege haben pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Grad 2, die seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt werden – auch in Bonn. Besonders für viele Senioren, die in Bonn zu Hause leben und von Angehörigen betreut werden, ist diese Leistung eine wertvolle Unterstützung. Voraussetzung ist außerdem, dass eine Pflegeperson offiziell bei der Pflegekasse gemeldet ist. Fällt diese Hauptpflegeperson vorübergehend aus, können Angehörige eine Ersatzpflege beantragen – etwa durch einen Pflegedienst wie MEDITAS.

Welche Voraussetzungen müssen Senioren und Pflegepersonen in Bonn erfüllen?

Damit Senioren in Bonn Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei spielen drei Beteiligte eine Rolle: die pflegebedürftige Person, die Hauptpflegeperson und die Ersatzpflegeperson. Jede dieser Parteien muss eigene Bedingungen erfüllen, damit die Verhinderungspflege durch die Pflegekasse bewilligt wird.

Voraussetzungen für die pflegebedürftige Person

Um Anspruch auf Verhinderungspflege in Bonn zu haben, muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 besitzen. Personen mit Pflegegrad 1 können diese Leistung leider nicht nutzen.

Außerdem muss die Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten in der häuslichen Umgebung stattfinden – unabhängig davon, ob die Betreuung durch Angehörige, Freunden oder MEDITAS erfolgt. Entscheidend ist, dass die Pflege im privaten Umfeld stattgefunden hat und über einen Zeitraum von einem halben Jahr nachgewiesen werden kann. 

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie oder Ihre Angehörigen die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir Sie bei MEDITAS gern persönlich.

Voraussetzungen für die Hauptpflegeperson

Damit Verhinderungspflege möglich ist, muss die pflegende Person bei der Pflegekasse offiziell als Pflegeperson eingetragen sein. Das passiert meist schon bei der ersten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Falls sich später etwas ändert, kann die eingetragene Pflegeperson jederzeit ergänzt oder gewechselt werden.

Voraussetzung ist außerdem, dass die Pflegeperson vorübergehend ausfällt – zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub, beruflicher Termine oder privaten Verpflichtungen. 

Tipp von MEDITAS: Wenn Sie zum ersten Mal Verhinderungspflege nutzen möchten, muss die Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen. Das heißt: Die Person, die gepflegt wird, muss schon seit einem halben Jahr zu Hause betreut werden. Ist das laut Pflegegutachten noch nicht der Fall, können Sie der Pflegekasse zeigen, dass die Pflege auch schon vorher stattgefunden hat. Dafür reicht oft eine kurze Bestätigung vom Hausarzt, dass die pflegebedürftige Person bereits Hilfe gebraucht hat.

Voraussetzungen für die Ersatzpflegeperson

Die Verhinderungspflege in Bonn kann entweder von einem Pflegedienst wie MEDITAS oder von einer privaten Person übernommen werden. Bei uns übernehmen erfahrene Pflegekräfte die Betreuung – zuverlässig, geschult und liebevoll.

Auch Freunde, Nachbarn oder Verwandte dürfen die Ersatzpflege leisten. Wichtig zu wissen: Wenn enge Angehörige im selben Haushalt leben, gelten besondere Regeln – in diesen Fällen werden meist nur nachgewiesene Zusatzkosten, wie zum Beispiel Fahrtkosten oder Verdienstausfall, erstattet.

In welchen Situationen kann Verhinderungspflege genutzt werden?

Die Gründe für die Nutzung der Verhinderungspflege sind vielfältig und reichen von kurzfristigen Terminen bis hin zu längeren Auszeiten. Grundsätzlich wird zwischen stundenweiser und tageweiser bzw. wochenweiser Verhinderungspflege unterschieden.

Stundenweise Verhinderungspflege

Wenn die Ersatzpflege weniger als acht Stunden am Tag dauert, spricht man von stundenweiser Verhinderungspflege. Diese wird nicht auf die maximalen 42 Tage angerechnet und bietet sich an, wenn Sie:

  • einen Arzt- oder Behördentermin wahrnehmen müssen
  • berufliche Verpflichtungen haben
  • an einem Kurs oder Seminar teilnehmen
  • an einer Freizeitaktivität teilnehmen möchten

Tageweise oder wochenweise Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson länger als acht Stunden täglich ersetzt wird, spricht man von tageweiser Verhinderungspflege. Ab einer Dauer von sieben Tagen wird auch von wochenweiser Vertretung gesprochen. Typische Gründe dafür sind:

  • Erholungsurlaub
  • eigene Krankheit oder ein Krankenhausaufenthalt
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • familiäre Verpflichtungen wie Hochzeiten oder Trauerfälle
  • Dienstreisen oder intensivere berufliche Projekte

 

MEDITAS in Bonn bietet sowohl stundenweise als auch längere Einsätze im Rahmen der Verhinderungspflege an – individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

Welche Aufgaben übernimmt unsere Verhinderungspflege in Bonn?

Die Verhinderungspflege von MEDITAS übernimmt alle Tätigkeiten, die im Rahmen der sogenannten Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sind, um die pflegebedürftige Person gut zu betreuen. Dazu zählen:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Zahnpflege, Toilettengänge
  • Ernährung: Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder Zubereitung von Mahlzeiten
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Hinlegen oder bei der Lagerung
  • Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Aufräumen, Waschen
  • Betreuung & Gesellschaft: Spaziergänge, Gespräche, Beschäftigung mit Spielen oder Musik

 

Wichtig: Medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung) ist nicht Teil der Verhinderungspflege. Sie wird ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet.

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

Die Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Dienste als auch durch Privatpersonen durchgeführt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  • Pflegedienste wie MEDITAS: Professionelle Pflegekräfte übernehmen die Versorgung – zuverlässig, qualifiziert und flexibel.
  • Freunde oder Nachbarn: Auch Personen aus dem privaten Umfeld können einspringen.
  • Verwandte: Auch Angehörige wie Kinder oder Enkelkinder können die Pflege übernehmen. Bei nahen Verwandten gelten jedoch besondere Regelungen hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit.

 

Wichtig zu wissen: Wenn nahe Angehörige im selben Haushalt leben und die Ersatzpflege übernehmen, werden in der Regel nur Mehraufwendungen (wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall) erstattet.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Aktuell stellt die Pflegekasse jährlich bis zu 1.685 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Zusätzlich können bis zu 806 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden. So ergibt sich ein maximaler Gesamtbetrag von 2.491 Euro im Kalenderjahr.

Dieser Betrag kann sofort flexibel genutzt werden – ob für regelmäßige stundenweise Unterstützung oder für längere Auszeiten. Auch eine rückwirkende Beantragung ist bis zu vier Jahre möglich. In der Regel wird das Geld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die davon die Ersatzpflege bezahlt. Bei Pflegediensten wie MEDITAS ist auch eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich

Wichtig zu wissen: Ab dem 1. Juli 2025 wird ein neues Entlastungsbudget eingeführt. Dieses fasst die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen. Dann gelten neue Voraussetzungen – zum Beispiel entfällt die bisher erforderliche sechsmontige Vorpflegezeit. Das neue Budget soll mehr Flexibilität für pflegende Angehörige schaffen. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt diese Änderung bereits seit dem 1. Januar 2024.

Was kostet Verhinderungspflege bei MEDITAS in Bonn?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Pflege und der Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte. Der Stundenlohn für private Ersatzpflegepersonen liegt in der Regel zwischen 5 und 25 Euro. Professionelle Dienste wie MEDITAS berechnen höhere Sätze, bieten dafür aber auch:

  • geschulte Fachkräfte
  • verlässliche Planung
  • Entlastung ohne bürokratischen Aufwand

 

Wir beraten Sie gern individuell und übernehmen auch die Antragstellung, wenn gewünscht.

Verhinderungspflege bei MEDITAS: Persönlich, professionell und nah

In Bonn und Umgebung steht MEDITAS pflegenden Angehörigen zur Seite – mit einem qualifizierten Team, das Sie in allen Fragen der Verhinderungspflege unterstützt. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen, klären in einem persönlichen Gespräch die passende Lösung und stimmen die Einsätze individuell auf Ihre Situation ab. Egal, ob Sie regelmäßig stundenweise Unterstützung suchen oder für mehrere Tage vertreten werden müssen: Wir helfen schnell, zuverlässig und mit viel Einfühlungsvermögen.